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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung SafetyTron

Fassung 2 vom 14.08.2026
Diese Fassung gilt für alle ab dem genannten Datum geschlossenen Verträge.
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§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung SafetyTron zwischen

SafetyTron
Inhaber: Benedict Schwing
Hammer Landstraße 48, 20537 Hamburg
Steuernummer: 46/226/00043
E-Mail: info@safetytron.com
Telefon: +49 152 36859268

— nachfolgend „Anbieter" — und seinen Kunden — nachfolgend „Kunde".

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommt nicht zustande. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft bei der Registrierung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Für Personen, die über die Buchungsfunktion eines Kunden an einer Veranstaltung teilnehmen, gilt § 13. Für Veranstaltungen, die der Anbieter selbst anbietet, gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen des Anbieters.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Version der Web-Anwendung SafetyTron über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Eine Übergabe des Programmcodes oder eine Installation beim Kunden findet nicht statt.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Zum Zeitpunkt dieser Fassung stehen folgende Module zur Verfügung:

ModulInhalt
PrüfprotokolleErfassung und Dokumentation elektrotechnischer Prüfungen, Prüfprotokoll-Layouts, PDF-Ausgabe
InventarBetriebsmittel- und Anlagenverwaltung, Standorte, Wartungstermine
Ereignisse & OrganisationVeranstaltungen, Termine, Buchungen, Kommunikation
Teilnehmer & LerninhalteTeilnehmerverwaltung, Lerninhalte, Nachweise und Zertifikate
KonferenzenVideokonferenzräume für Unterweisungen und Besprechungen

(3) Die Pakete sind wie folgt zusammengesetzt:

PaketEnthaltene ModulePreis
BaseTronPrüfprotokolle · Inventar · Ereignisse & Organisation179,90 € pro Monat
BusinessTronEreignisse & Organisation · Teilnehmer & Lerninhalte · Konferenzen259,90 € pro Monat
SafetyTronalle fünf Module349,90 € pro Monat

Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Buchung auf safetytron.com/de/pricing.php veröffentlichte Paketübersicht.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang weiterzuentwickeln, insbesondere Funktionen zu ergänzen oder zu verbessern. Wird eine wesentliche Funktion des gebuchten Pakets eingeschränkt oder entfernt, informiert der Anbieter den Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

(5) Nicht Vertragsgegenstand sind die Beschaffung und der Betrieb der beim Kunden erforderlichen Hard- und Software, der Internetzugang sowie die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten.


§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Zugänge

(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und deren Bestätigung durch den Anbieter zustande. Die Bestätigung erfolgt durch die Freischaltung des Zugangs oder durch eine Bestätigung in Textform.

(2) Die Registrierung darf nur durch eine Person vorgenommen werden, die zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt ist oder für dieses zeichnungsberechtigt ist. Mit dem Abschluss des Vertrages versichert die registrierende Person, dass diese Berechtigung besteht; die Versicherung gilt mit dem Vertragsschluss als abgegeben und bestätigt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Vertretungsberechtigung zu prüfen. Fehlt sie, haftet die handelnde Person nach § 179 BGB; der Kunde stellt den Anbieter von hieraus entstehenden Ansprüchen und Kosten frei.

(3) Der Kunde erhält einen Mandanten („Account"), innerhalb dessen er weitere Benutzerkonten mit abgestuften Rechten anlegen kann. Der Kunde ist für die Vergabe und den Entzug dieser Rechte verantwortlich.

(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang missbraucht wird.

(5) Der Kunde erhält eine Account-Kennung, unter der die öffentliche Startseite seines Mandanten erreichbar ist. Die Kennung wird aus dem Firmennamen gebildet und muss eindeutig sein. Ein Anspruch auf eine bestimmte Kennung besteht nicht. Verletzt eine gewünschte Kennung Rechte Dritter, insbesondere Namens- oder Kennzeichenrechte, kann der Anbieter sie ablehnen oder nach vorheriger Ankündigung ändern.


§ 4 Testphase und kostenfreie Erstlaufzeit

Der Anbieter stellt zwei voneinander unabhängige unentgeltliche Angebote bereit.

(1) Testphase („TrialTron")

a) Die Testphase dient dem unverbindlichen Kennenlernen. Sie ist kostenfrei, läuft 30 Tage ab Freischaltung und stellt sämtliche Module zur Verfügung.

b) Die Testphase enthält fest hinterlegte Beispieldaten. Diese können weder geändert noch gelöscht werden und sind ausschließlich zur Veranschaulichung bestimmt. Der Kunde kann daneben eigene Daten anlegen.

c) Wird bis zum Ende der Testphase kein kostenpflichtiges Paket gebucht, wird der Zugang gesperrt. Der Mandant und alle darin gespeicherten Daten werden 30 Tage nach der Sperrung endgültig gelöscht. Der Anbieter weist vor Ablauf der Testphase per E-Mail auf den bevorstehenden Ablauf hin.

d) Wechsel aus der Testphase in ein kostenpflichtiges Paket:

Mit dem Wechsel aus der Testphase in ein kostenpflichtiges Paket werden sämtliche in der Testphase angelegten Daten unwiderruflich gelöscht. Der Kunde beginnt mit einem leeren Account unter derselben Account-Kennung. Firmenstammdaten, Benutzerkonten und Account-Kennung bleiben erhalten.

Der Anbieter weist vor dem Wechsel gesondert auf diese Folge hin, stellt eine Exportmöglichkeit bereit und führt den Wechsel erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Kunden durch.

(2) Kostenfreie Erstlaufzeit („30 Tage kostenfrei")

a) Bucht der Kunde ein kostenpflichtiges Paket, sind die ersten 30 Tage ab Freischaltung unentgeltlich. In dieser Zeit stehen alle Module zur Verfügung, unabhängig vom gebuchten Paket.

b) Kündigt der Kunde innerhalb der kostenfreien Erstlaufzeit, endet der Vertrag mit deren Ablauf. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht. Die Daten werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht (§ 20).

c) Kündigt der Kunde nicht, geht der Vertrag mit Ablauf der kostenfreien Erstlaufzeit in das gebuchte Paket über. Ab diesem Zeitpunkt ist das Entgelt zu zahlen und der Zugriff auf die Module richtet sich nach dem gebuchten Paket. Die Daten des Kunden bleiben selbstverständlich erhalten.

d) Die kostenfreie Erstlaufzeit wird je Kunde einmal gewährt.


§ 5 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums) sicher. Die Anwendung wird ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben. Die dort für Stromversorgung, Klimatisierung und Netzanbindung ausgewiesenen Verfügbarkeiten sind unter cloud.ionos.de/rechenzentren veröffentlicht und in der Anlage „Dokumentation des Schutz-Niveaus der SaaS-Plattform safetytron.com" zusammengefasst. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das dort beschriebene Schutz-Niveau einen ausreichenden Schutz darstellt; § 17 Abs. 3 gilt ergänzend.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:

  • angekündigte Wartungsarbeiten. Der Anbieter führt planbare Arbeiten nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr (MEZ/MESZ) durch und kündigt sie mindestens 24 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail an;
  • Störungen, die auf höherer Gewalt, Angriffen Dritter, Ausfällen des öffentlichen Internets oder Störungen bei Vorlieferanten beruhen;
  • Störungen, die der Kunde oder seine Nutzer zu vertreten haben.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang unverzüglich und ohne Vorankündigung zu unterbrechen, wenn dies zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Systeme oder der Daten erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich nachträglich.


§ 6 Support

(1) Der Anbieter beantwortet Anfragen zur Nutzung der Anwendung per E-Mail an info@safetytron.com an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage in Hamburg) von 09:00 bis 17:00 Uhr.

(2) Der Anbieter bemüht sich um eine Reaktion innerhalb eines Werktages. Eine zugesicherte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.

(3) Nicht vom Support umfasst sind Schulungen, individuelle Anpassungen, die Aufbereitung von Kundendaten sowie die Unterstützung bei Hard- und Software des Kunden.


§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlung

(1) Die Preise ergeben sich aus der bei Buchung gültigen Paketübersicht und verstehen sich je angefangenem Abrechnungszeitraum.

(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Umsatzsteuer berechnet. Die genannten Beträge sind Endpreise.

(3) Abgerechnet wird im Voraus für den jeweils kommenden Abrechnungszeitraum (Prinzip Vorkasse). Der Abrechnungszeitraum beträgt je nach Wahl des Kunden einen Monat oder ein Jahr.

(4) Als Zahlungsarten stehen Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. sowie Zahlung auf Rechnung per Überweisung zur Verfügung. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Betrag ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

(5) Rechnungen werden elektronisch als PDF per E-Mail übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach den Regeln des § 9 sperren.

(7) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von acht Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums in Textform anpassen. Erhöht sich das Entgelt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.


§ 8 Vertragslaufzeit, Paketwechsel, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich fortlaufend um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Bis zum Ende dieses Zeitraums bleibt der Zugang uneingeschränkt bestehen.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann über die Funktion „Abonnement kündigen" in der Anwendung oder per E-Mail erklärt werden. Der Anbieter bestätigt den Eingang und das Vertragsende elektronisch per E-Mail.

(4) Ein Wechsel in ein anderes Paket wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Der Zugriff auf Module, die im neuen Paket nicht enthalten sind, endet zu diesem Zeitpunkt. Die in diesen Modulen gespeicherten Daten bleiben noch 30 Tage erhalten und werden bei einem Wechsel zurück innerhalb dieser Frist wieder zugänglich. Nach Ablauf der 30 Tage werden sie endgültig gelöscht.

(5) Abweichend von Absatz 2 und 4 wird der Wechsel aus der Testphase in ein kostenpflichtiges Paket sofort wirksam; § 4 Abs. 1 Buchst. d gilt.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 10.


§ 9 Sperrung des Zugangs

(1) Der Anbieter kann den Zugang sperren, wenn

a) das Entgelt für den kommenden Abrechnungszeitraum bei dessen Beginn nicht eingegangen ist (Vorkasse),

b) der Kunde gegen § 10 verstößt und den Verstoß nach Aufforderung nicht unverzüglich abstellt, oder

c) dies zur Abwehr einer Gefahr für Systeme oder Daten erforderlich ist.

(2) Eine Sperrung nach Absatz 1 Buchstabe a wird frühestens mit Ablauf des bereits bezahlten Zeitraums wirksam. Der Anbieter kündigt sie vorher in elektronischer Textform an.

(3) Während einer Sperrung bleiben die Daten des Kunden gespeichert. Sie werden nach Maßgabe des § 20 gelöscht, wenn der Vertrag endet.

(4) Der Anspruch auf das Entgelt für bereits abgerechnete Zeiträume bleibt unberührt. Wird der Zahlungsrückstand ausgeglichen, hebt der Anbieter die Sperrung unverzüglich auf.


§ 10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde darf die Anwendung nur im Rahmen dieser AGB und der geltenden Gesetze nutzen. Untersagt sind insbesondere:

a) das Einstellen rechtswidriger, rechtsverletzender oder strafbarer Inhalte;

b) das Überlassen des Zugangs an Dritte außerhalb der vertraglich vorgesehenen Benutzer- und Gastkonten sowie jede Weitervermietung oder entgeltliche Zurverfügungstellung an Dritte;

c) Maßnahmen, die geeignet sind, die Anwendung oder die Infrastruktur übermäßig zu belasten oder deren Sicherheit zu gefährden, insbesondere automatisierte Massenabfragen, Penetrationstests ohne vorherige Abstimmung und der Versuch, Zugangsschranken zu umgehen;

d) das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Vervielfältigen der Anwendung, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist;

e) der Versand unerwünschter Werbung über die Kommunikationsfunktionen der Anwendung.

(2) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Inhalte allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass er personenbezogene Daten Dritter nur auf einer gültigen Rechtsgrundlage verarbeitet.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung durch ihn oder seine Nutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Verteidigung ab.


§ 11 Daten des Kunden, Sicherung

(1) Alle vom Kunden eingegebenen Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter erhält kein Nutzungsrecht daran, das über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinausgeht.

(2) Der Anbieter erstellt wöchentliche Sicherungen der Systeme und hält dabei die letzten zwölf Sicherungsstände vor; das entspricht einem rückwirkenden Zeitraum von rund einem Quartal. Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Datensätze besteht nicht.

(3) Der Kunde ist gehalten, für ihn wesentliche Daten regelmäßig über die Exportfunktionen der Anwendung zu sichern, insbesondere Prüfprotokolle und Nachweise, die er aufbewahren muss.


§ 12 Verantwortung für Prüfungen, Fristen und Dokumentation

(1) SafetyTron ist ein Werkzeug zur Organisation und Dokumentation. Der Anbieter erbringt keine Prüf-, Mess-, Sachverständigen-, Ingenieur- oder Beratungsleistungen und schuldet keine sicherheitstechnische Bewertung.

(2) Die Verantwortung für

a) die Auswahl und Qualifikation der prüfenden Personen, insbesondere als „zur Prüfung befähigte Person" im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung,

b) die Auswahl des zutreffenden Prüfverfahrens und der anzuwendenden Normen und Vorschriften,

c) die Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität der erfassten Mess- und Prüfwerte,

d) die Einhaltung von Prüffristen und Wiederholungsintervallen,

e) die Beurteilung, ob ein Betriebsmittel weiterverwendet werden darf, und

f) die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung der Nachweise

liegt ausschließlich beim Kunden.

(3) Erinnerungs-, Fristen- und Auswertungsfunktionen der Anwendung sind eine Hilfestellung ohne Gewähr. Sie entbinden den Kunden nicht von der eigenständigen Überwachung seiner Pflichten. Der Anbieter haftet nicht dafür, dass eine Erinnerung ausbleibt, verspätet oder mit falschem Inhalt zugeht.

(4) Die vom Anbieter bereitgestellten Protokoll-Inhalte entsprechen den Mindestanforderungen des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen werden vom Anbieter eingepflegt; Änderungen durch Kunden sind nicht vorgesehen. Absatz 2 gilt weiterhin entsprechend.

(5) Zertifikate und Teilnahmenachweise werden auf Grundlage der vom Kunden erfassten Angaben erzeugt. Der Anbieter bescheinigt damit weder eine Qualifikation noch den Erfolg einer Unterweisung.


§ 13 Veranstaltungen, Buchungen und Teilnehmer

(1) Der Kunde kann über die Anwendung Veranstaltungen anlegen und zur Buchung anbieten. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der teilnehmenden Person zustande. Der Anbieter ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung für dessen Inhalt, Durchführung oder Abrechnung.

(2) Der Kunde ist gegenüber den Teilnehmern für eigene Vertragsbedingungen, Preisangaben, Widerrufsbelehrungen, Steuern und die Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten selbst verantwortlich. Handelt der Kunde gegenüber Verbrauchern, gelten für ihn die verbraucherschützenden Vorschriften unmittelbar.

(3) Teilnehmer erhalten einen zeitlich befristeten, veranstaltungsgebundenen Zugang (Zugangs-PIN). Der Zugang gilt ab der bestätigten Buchung bis zum Ende der Veranstaltung zuzüglich sieben Tagen für den Abruf von Nachweisen. Danach erlischt er automatisch.

(4) Kontaktdaten und ausgestellte Nachweise von Teilnehmern werden im Mandanten des Kunden gespeichert, damit der Kunde seinen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten nachkommen kann. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist insoweit der Kunde; der Anbieter ist Auftragsverarbeiter (§ 17).

(5) Die Anwendung sieht hierfür folgende Regelaufbewahrung vor, die der Kunde im Rahmen seiner Verantwortlichkeit anpassen kann:

DatenartRegelfristGrund
Zertifikate und Teilnahmenachweise3 JahreNachweisführung über durchgeführte Unterweisungen
Kontaktdaten zur Buchungsolange ein gültiger Nachweis besteht, sonst 3 JahreZuordnung des Nachweises, Verjährung
Zahlungs- und Rechnungsdaten10 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB

Nach Ablauf der Frist werden die Daten anonymisiert; die Teilnahme bleibt als reine Zahl in der Auswertung erhalten.

(6) Wird der Zugang des Kunden nach § 9 gesperrt oder endet der Vertrag, enden auch die Teilnehmerzugänge seiner Veranstaltungen.

(7) Veranstaltungen, die der Anbieter selbst anbietet, unterliegen den gesonderten Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Anbieters. Vertragspartner der teilnehmenden Person ist in diesem Fall der Anbieter selbst; die Absätze 1 und 2 gelten insoweit nicht. Die Teilnahmebedingungen werden der teilnehmenden Person vor der Buchung zur Kenntnis gegeben.


§ 14 Nutzungsrechte an der Anwendung

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Anwendung bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.

(2) Alle Rechte an der Anwendung, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung, den Marken und den bereitgestellten Vorlagen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.

(3) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht.


§ 15 Gewährleistung

(1) Auf die Überlassung der Anwendung findet Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) Anwendung.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

(4) Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Insbesondere begründen einzelne, kurzzeitige Störungen im Rahmen der nach § 5 zugesagten Verfügbarkeit keinen Mangel.

(5) Ein Recht des Kunden zur fristlosen Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn der Anbieter zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe erhalten hat.


§ 16 Eigenverantwortung und Ausschluss der Plattformhaftung

(1) Die Plattform stellt lediglich den technischen Marktplatz zur Verfügung, um den Kontakt und Verträge zwischen den Kunden und deren eigenen Kunden, Teilnehmern oder sonstigen Dritten zu ermöglichen. Für die Inhalte, Angebote, Angaben sowie die Durchführung der auf diesem Weg geschlossenen Verträge ist ausschließlich der jeweilige Kunde selbst verantwortlich.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Kunden eingestellten Inhalte und Warenangebote. Eine Prüfungspflicht für Nutzeraktivitäten oder -inhalte besteht seitens des Anbieters — unbeschadet gesetzlicher Entfernungs- und Sperrungspflichten nach Kenntniserlangung — nicht.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber dem Anbieter wegen zivil- oder strafrechtlicher Verstöße geltend machen, die aus dem Verhalten des Kunden auf der Plattform (insbesondere durch eingestellte Inhalte oder vertragswidriges Handeln) resultieren. Dies schließt die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung ein.

(4) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und Freistellungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(5) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das vom Kunden im Kalenderjahr des Schadensereignisses gezahlte Jahresentgelt.

(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

(7) Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(8) Unberührt bleibt die Verantwortungsverteilung nach § 12.


§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in die Anwendung einstellt, ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher ist der Kunde.

(2) Die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der Anbieter übermittelt dem Kunden den AVV nebst Anlagen nach der Registrierung in Textform. Mit der Bestätigung durch den Kunden wird der AVV Bestandteil des Vertrages.

(3) Dem AVV ist die Anlage „Dokumentation des Schutz-Niveaus der SaaS-Plattform safetytron.com" beigefügt. Sie beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO auf den Ebenen Rechenzentrum, Server-Plattform und Anwendung. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des AVV, dass er dieses Schutz-Niveau geprüft hat und für die von ihm verarbeiteten Daten als angemessen und ausreichend im Sinne des Art. 32 Abs. 1 DSGVO ansieht.

(4) Die Verarbeitung findet auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach dem AVV.

(5) Für die Verarbeitung eigener Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung (Stammdaten, Rechnungsdaten, Kommunikation) ist der Anbieter Verantwortlicher; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter safetytron.com/de/privacy.php.


§ 18 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.

(2) Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

(3) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.


§ 19 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung der Anwendung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(3) Änderungen der Hauptleistungspflichten und des Entgelts richten sich nach § 7 Abs. 7 und § 2 Abs. 4.


§ 20 Vertragsende: Sperrung und Löschung der Daten

(1) Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten jederzeit über die Exportfunktionen der Anwendung herunterladen.

(2) Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage in einem gesperrten Zustand erhalten. Ein Export durch den Anbieter ist technisch nicht vorgesehen. Muss der Kunde den Zugriff wiederherstellen, hat er sein Abonnement innerhalb dieser 30 Tage wieder aufzunehmen; der Mandant wird dann im vorherigen Zustand entsperrt.

(3) Nach Ablauf dieser 30 Tage werden der Mandant und alle darin gespeicherten Daten endgültig und unwiederbringlich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist danach technisch nicht mehr möglich.

(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters, insbesondere für Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen, bleiben unberührt. Diese Daten werden gesperrt und nach Ablauf der Fristen gelöscht.


§ 21 Zusätzliche Bestimmungen als Online-Vermittlungsdienst

(Verordnung (EU) 2019/1150 — „P2B-Verordnung")

(1) Anwendungsbereich. Soweit der Kunde über die Buchungsfunktion der Anwendung eigene Veranstaltungen anbietet und dabei Verbraucher erreichen kann, ermöglicht der Anbieter die Anbahnung von Rechtsgeschäften zwischen dem Kunden und diesen Verbrauchern. Für diesen Teil der Leistung gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen. Bei Widersprüchen gehen sie den übrigen Bestimmungen dieser AGB vor.

(2) Verfügbarkeit dieser Bedingungen. Diese AGB sind vor und während der gesamten Geschäftsbeziehung unter safetytron.com/de/terms.php abrufbar und können dauerhaft gespeichert und ausgedruckt werden.

(3) Änderungen. Änderungen dieser AGB teilt der Anbieter dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit (§ 19). Die Frist unterschreitet die Mindestfrist des Art. 3 Abs. 2 der Verordnung nicht. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Ablauf der Frist kündigen. Stellt der Kunde nach der Mitteilung neue Inhalte in die Anwendung ein, gilt dies als Verzicht auf die Frist.

(4) Gründe für Einschränkung, Aussetzung und Beendigung. Der Anbieter kann den Zugang des Kunden ausschließlich aus den in § 9 genannten Gründen einschränken oder aussetzen. Der Vertrag kann von beiden Parteien nach § 8 Abs. 2 ordentlich zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums und vom Anbieter außerordentlich aus den in § 8 Abs. 6 genannten Gründen beendet werden. Weitere Gründe für eine Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung bestehen nicht.

a) Vor oder spätestens mit dem Wirksamwerden einer Einschränkung oder Aussetzung teilt der Anbieter dem Kunden die Gründe hierfür auf einem dauerhaften Datenträger mit.

b) Eine Beendigung durch den Anbieter teilt er mindestens 30 Tage vorher unter Angabe der Gründe auf einem dauerhaften Datenträger mit. Dies gilt nicht, wenn den Anbieter eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur sofortigen Beendigung trifft oder wenn der Kunde wiederholt gegen § 10 verstoßen hat.

c) Der Kunde kann eine Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung nach Absatz 10 beanstanden. Erweist sie sich als unbegründet, stellt der Anbieter den Zugang unverzüglich wieder her.

(5) Rangfolge (Ranking). Auf der öffentlichen Startseite eines Mandanten werden ausschließlich die Veranstaltungen dieses Mandanten angezeigt. Die Reihenfolge richtet sich allein nach dem Veranstaltungsdatum, beginnend mit der zeitlich nächsten Veranstaltung. Weitere Kriterien werden nicht angewendet. Eine Beeinflussung der Reihenfolge gegen unmittelbares oder mittelbares Entgelt ist nicht möglich und findet nicht statt. Eine mandantenübergreifende Übersicht, in der Veranstaltungen verschiedener Kunden miteinander verglichen oder gegeneinander gereiht würden, besteht nicht.

(6) Differenzierte Behandlung. Der Anbieter bietet über einen eigenen Mandanten auch selbst Veranstaltungen an. Da die Anzeige nach Absatz 5 je Mandant getrennt erfolgt, findet insoweit keine Bevorzugung eigener Angebote statt. Ein Unterschied besteht allein darin, dass dem Anbieter als Betreiber der Plattform Verwaltungsfunktionen offenstehen, die keinem Kunden zustehen; diese Funktionen wirken sich auf die Darstellung von Veranstaltungen nicht aus.

(7) Nebenwaren und Nebendienstleistungen. Der Anbieter bietet Verbrauchern über die Plattform keine eigenen Waren oder Dienstleistungen ergänzend zu den Veranstaltungen der Kunden an.

(8) Zugang zu Daten. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Anwendung Zugriff auf sämtliche Daten seines Mandanten, einschließlich der Buchungs-, Teilnehmer- und Umsatzdaten seiner Veranstaltungen, und kann sie über die Exportfunktionen herunterladen. Der Anbieter gibt personenbezogene Daten aus dem Mandanten des Kunden nicht an Dritte weiter; § 17 bleibt unberührt. Nach Vertragsende gilt § 20.

(9) Anderweitige Angebote. Der Kunde ist frei, dieselben oder andere Veranstaltungen auch über andere Kanäle und zu abweichenden Bedingungen anzubieten. Der Anbieter macht ihm hierzu keine Vorgaben und knüpft hieran keine Nachteile.

(10) Beschwerden und Streitbeilegung. Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform richtet der Kunde an info@safetytron.com. Der Anbieter prüft sie unverzüglich, behandelt sie vertraulich und teilt dem Kunden das Ergebnis in Textform mit. Zur Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems nach Art. 11 und zur Benennung von Mediatoren nach Art. 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 ist der Anbieter nicht verpflichtet, weil er ein Kleinunternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG ist (weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme). Die Bereitschaft des Anbieters, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen, bleibt hiervon unberührt.


§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Eine strengere Form wird nicht vereinbart.

(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Geldforderungen bleibt zulässig.

(5) Der Anbieter ist zur gesetzlichen Verbraucherschlichtung weder bereit noch verpflichtet; er beschäftigt am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen (§ 36 Abs. 3 VSBG). Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, findet Verbraucherschlichtung ohnehin keine Anwendung.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Anlagen

Bestandteil des Vertrages sind, sobald sie nach § 17 Abs. 2 vereinbart wurden:

AnlageDokument
1Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
2Dokumentation des Schutz-Niveaus der SaaS-Plattform safetytron.com

Für Veranstaltungen des Anbieters gelten zusätzlich die Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Anbieters (§ 13 Abs. 7). Sie sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, sondern regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter und der teilnehmenden Person.


SafetyTron · Inhaber Benedict Schwing · Hammer Landstraße 48 · 20537 Hamburg
Fassung 2 vom 14.08.2026

Mitgeltende Unterlagen

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst der Anlage zum Schutz-Niveau und den Meldebögen steht im Volltext zur Verfügung und wird bei der Registrierung mit den eingetragenen Daten vorausgefüllt (§ 17 der AGB).

Für Veranstaltungen, die SafetyTron selbst anbietet, gelten die Teilnahmebedingungen (Fassung 1 vom 14.08.2026) (§ 1 Abs. 4 der AGB).

Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung. Anbieterangaben finden Sie im Impressum.

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