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Open-Beta

Zusätzliche Bedingungen für die Open-Beta-Phase

Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Open-Beta-Phase vom 15.09.2026 bis 30.11.2026

Fassung 1 vom 18.09.2026
Diese Bedingungen ergänzen die AGB (Fassung 2 vom 14.08.2026) und gehen ihnen für die Dauer der Open-Beta-Phase vor.
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§ 1 Geltungsbereich, Verhältnis zu den AGB

(1) Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Open-Beta-Phase der Software-as-a-Service-Lösung SafetyTron (nachfolgend „Plattform"), die

SafetyTron
Inhaber: Benedict Schwing
Hammer Landstraße 48, 20537 Hamburg
Steuernummer: 46/226/00043
E-Mail: info@safetytron.com
Telefon: +49 152 36859268

— nachfolgend „Anbieter" — seinen Kunden anbietet. Wer sich während der Open-Beta-Phase registriert oder die Plattform in dieser Zeit nutzt, ist „Teilnehmer" im Sinne dieser Bedingungen.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten unverändert weiter. Diese zusätzlichen Bedingungen ergänzen die AGB für die Dauer der Open-Beta-Phase. Bei Widersprüchen gehen diese zusätzlichen Bedingungen den AGB vor, jedoch nur während der Open-Beta-Phase und nur im Umfang der hier getroffenen Regelungen.

(3) Die Open-Beta-Phase richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 1 Abs. 2 der AGB). Verbraucher können nicht teilnehmen.

(4) Die Teilnahme setzt eine Registrierung nach § 3 der AGB voraus. Mit der Registrierung während der Open-Beta-Phase erkennt der Teilnehmer diese zusätzlichen Bedingungen an. Sie sind dauerhaft unter safetytron.com/de/open-beta.php abrufbar und stehen dort auch als PDF zum Speichern bereit.


§ 2 Zweck und Dauer der Open-Beta-Phase

(1) Die Open-Beta-Phase dient dem Anbieter dazu, die Plattform unter realen Bedingungen zu erproben, Rückmeldungen der Teilnehmer zu sammeln und die Plattform daraus weiterzuentwickeln. Den Teilnehmern dient sie dazu, alle Module kostenfrei und unverbindlich kennenzulernen und die Weiterentwicklung mitzugestalten.

(2) Die Open-Beta-Phase beginnt am 15.09.2026 und endet am 30.11.2026.

(3) Der Anbieter kann die Open-Beta-Phase jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen beenden oder verlängern. Über eine vorzeitige Beendigung oder eine Verlängerung informiert der Anbieter die Teilnehmer per E-Mail an die hinterlegte Adresse oder durch einen Hinweis auf der Plattform. Ansprüche der Teilnehmer wegen einer Beendigung oder Verlängerung bestehen nicht.


§ 3 Kostenfreie Nutzung während der Open-Beta-Phase

(1) Während der Open-Beta-Phase stehen dem Teilnehmer sämtliche Module der Plattform kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung, unabhängig von einem gewählten Paket. Ein Entgelt wird für diese Zeit nicht berechnet.

(2) Der Teilnehmer darf die Plattform während der Open-Beta-Phase bereits für gewerbliche Zwecke und mit Gewinnerzielungsabsicht einsetzen, insbesondere für Prüfungen, Dokumentationen und Veranstaltungen im eigenen Geschäftsbetrieb.

(3) Die kostenfreie Nutzung nach dieser Vorschrift tritt an die Stelle der Testphase und der kostenfreien Erstlaufzeit nach § 4 der AGB. § 4 Abs. 1 lit. b) und d) der AGB (Beispieldaten, Datenlöschung beim Wechsel aus der Testphase) gelten während der Open-Beta-Phase nicht; die in der Open-Beta-Phase angelegten Daten bleiben beim späteren Übergang in ein kostenpflichtiges Paket erhalten.


§ 4 Zusätzliche kostenfreie Nutzung nach der Open-Beta-Phase

(1) Teilnehmer, die sich aktiv an der Open-Beta-Phase beteiligen und Verbesserungsvorschläge im Forums-Chat des Anbieters (forum.safetytron.com) einbringen, erhalten im Anschluss an das Ende der Open-Beta-Phase weitere 60 Tage kostenfreie Nutzung aller Module. Der Anbieter teilt dem Teilnehmer den Beginn und das Ende dieses Zeitraums per E-Mail mit.

(2) Ob ein Teilnehmer sich im Sinne des Abs. 1 aktiv beteiligt hat, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen. Als aktive Beteiligung gilt in der Regel mindestens ein sachbezogener Verbesserungsvorschlag im Forums-Chat während der Open-Beta-Phase.

(3) Bucht der Teilnehmer bis zum Ende der zusätzlichen kostenfreien Nutzung kein kostenpflichtiges Paket, endet die Nutzung mit deren Ablauf. Für die Sperrung des Zugangs und die Löschung der Daten gilt § 20 der AGB entsprechend; der Anbieter weist vor Ablauf per E-Mail auf das bevorstehende Ende hin und stellt eine Exportmöglichkeit bereit.

(4) Bucht der Teilnehmer ein kostenpflichtiges Paket, beginnt die Zahlungspflicht erst nach Ablauf der zusätzlichen kostenfreien Nutzung. Eine weitere kostenfreie Erstlaufzeit nach § 4 Abs. 2 der AGB wird daneben nicht gewährt.

(5) Teilnehmer, die sich nicht im Sinne des Abs. 1 beteiligt haben, können nach dem Ende der Open-Beta-Phase ein kostenpflichtiges Paket buchen; die kostenfreie Erstlaufzeit nach § 4 Abs. 2 der AGB steht ihnen dann offen.


§ 5 Keine Rechte an der Plattform

(1) Aus der Teilnahme an der Open-Beta-Phase und aus der Mitwirkung an der Entwicklung der Plattform entsteht keinerlei Besitzrecht, Eigentumsrecht, Beteiligung oder Teilhaberschaft an der Plattform, an ihrem Quellcode, an ihren Datenbanken, Gestaltungen, Marken oder sonstigen Bestandteilen. Alle Rechte an der Plattform verbleiben beim Anbieter.

(2) Dem Teilnehmer stehen ausschließlich die einfachen Nutzungsrechte nach § 14 der AGB zu.


§ 6 Vergütung von Beiträgen und Arbeitsleistung

(1) Beiträge des Teilnehmers zur Open-Beta-Phase — insbesondere Rückmeldungen, Fehlerberichte, Verbesserungsvorschläge, Testläufe, Beiträge im Forums-Chat und die Teilnahme an Gesprächen oder Video-Konferenzen — sind unentgeltlich. Die kostenfreie Nutzung nach §§ 3 und 4 ist die einzige Gegenleistung.

(2) Weitergehende Forderungen zur Abgeltung von Arbeitsleistung sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz von Aufwendungen und für Zeit, die der Teilnehmer für Tests oder Rückmeldungen aufwendet.

(3) Abweichende Absprachen sind zulässig, wenn sie vor der jeweiligen Leistung getroffen und schriftlich niedergelegt werden (Angebot und Auftragsbestätigung). Eine nachträgliche Vereinbarung über bereits erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen. Mündliche Zusagen sind unwirksam.


§ 7 Vorschläge und deren Umsetzung

(1) Der Anbieter entscheidet allein, ob, wann und in welcher Form er Vorschläge der Teilnehmer umsetzt. Ein Anspruch auf die Umsetzung bestimmter Funktionen besteht nicht.

(2) Setzt der Anbieter eine Funktion um, die ein Teilnehmer beschrieben oder angeregt hat, entsteht daraus kein Besitzrecht, Lizenzrecht, Urheber- oder sonstiges Schutzrecht des Teilnehmers an dieser Funktion und kein Anspruch auf eine bevorzugte, exklusive oder vergünstigte Nutzung. Die Funktion wird Bestandteil der Plattform und steht allen Kunden nach Maßgabe des jeweils gebuchten Pakets zur Verfügung.

(3) Mit dem Einbringen eines Vorschlags räumt der Teilnehmer dem Anbieter das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht ein, den Vorschlag in beliebiger Weise zu verwerten, zu verändern und in die Plattform zu übernehmen. Der Teilnehmer versichert, dass er mit dem Vorschlag keine Rechte Dritter verletzt.


§ 8 Aufzeichnung von Chats und Video-Konferenzen

(1) Der Austausch mit den Teilnehmern findet vorrangig im Forums-Chat des Anbieters statt. Der Teilnehmer stimmt zu, dass die Beiträge im Forums-Chat aufgezeichnet, gespeichert und vom Anbieter zur Weiterentwicklung der Plattform ausgewertet werden. Beiträge werden nach den in der Datenschutzerklärung genannten Fristen archiviert.

(2) Soweit zur Klärung einzelner Rückmeldungen erforderlich, kann der Anbieter Video-Konferenzen mit Teilnehmern durchführen. Der Teilnehmer stimmt zu, dass solche Video-Konferenzen aufgezeichnet werden dürfen, wenn der Anbieter zu Beginn der Aufzeichnung darauf hinweist. Der Teilnehmer kann der Aufzeichnung einer einzelnen Konferenz vor deren Beginn widersprechen; die Konferenz findet dann ohne Aufzeichnung statt.

(3) Der Anbieter verwendet und verarbeitet die Aufzeichnungen ausschließlich zur Weiterentwicklung der Plattform, zur Fehlersuche und zur Dokumentation der Rückmeldungen. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Namen und Firmen der Teilnehmer werden in internen Auswertungen nur genannt, soweit dies zur Zuordnung einer Rückmeldung erforderlich ist.

(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter safetytron.com/de/privacy.php. Der Teilnehmer stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Personen über diese Bedingungen informiert sind.


§ 9 Ausschluss von Teilnehmern

(1) Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmer bei Fehlverhalten von der weiteren Teilnahme an der Open-Beta-Phase auszuschließen. Als Fehlverhalten gelten insbesondere:

  • Verstöße gegen die Pflichten des Kunden nach § 10 der AGB;
  • beleidigende, diskriminierende oder geschäftsschädigende Äußerungen im Forums-Chat oder gegenüber anderen Teilnehmern;
  • der Versuch, die Plattform, ihre Sicherheitsmechanismen oder Daten anderer Kunden zu beeinträchtigen, zu umgehen oder auszuspähen;
  • die Weitergabe von Zugängen an Dritte oder die Nutzung entgegen § 1 Abs. 3;
  • die Verletzung der Vertraulichkeit nach § 18 der AGB.

(2) Der Ausschluss bedarf keiner Vorankündigung. Er wird dem Teilnehmer per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt; mit Zugang der Mitteilung wird der Zugang zur Plattform gesperrt.

(3) Eine Aufrechnung, Vergütung oder sonstige Abgeltung der bis zum Ausschluss erbrachten Beiträge oder Leistungen des Teilnehmers ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf die zusätzliche kostenfreie Nutzung nach § 4 entfällt.

(4) Für die Löschung der Daten eines ausgeschlossenen Teilnehmers gilt § 20 der AGB entsprechend. Das Recht des Anbieters zur Sperrung nach § 9 der AGB bleibt unberührt.


§ 10 Verfügbarkeit und Fortbestand von Funktionen, Haftung

(1) Die Plattform befindet sich während der Open-Beta-Phase in der Weiterentwicklung. Funktionen können geändert, zusammengelegt, ersetzt oder entfernt werden. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass eine vom Teilnehmer genutzte Funktion in ihrer bestehenden Form aufrechterhalten wird. Ein Anspruch auf die Aufrechterhaltung einer bestimmten Funktion besteht nicht.

(2) Der Teilnehmer trägt das Risiko, dass sich Arbeitsabläufe, die er auf eine Funktion der Plattform gestützt hat, durch deren Änderung oder Wegfall ändern. Der Anbieter weist auf wesentliche Änderungen im Forums-Chat oder per E-Mail hin, soweit ihm dies möglich ist.

(3) § 5 der AGB (Verfügbarkeit) gilt während der Open-Beta-Phase mit der Maßgabe, dass die dort genannte Verfügbarkeit von 99 % nicht zugesichert wird. Wartungsarbeiten und Störungen können auch ohne Vorankündigung auftreten.

(4) Eine Schadenersatzleistung wegen der Änderung, des Wegfalls oder der Nichtverfügbarkeit einer Funktion während der Open-Beta-Phase ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des Anbieters nach § 16 Abs. 4 der AGB für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Die Eigenverantwortung des Teilnehmers für Prüfungen, Fristen und Dokumentation nach § 12 der AGB gilt während der Open-Beta-Phase in besonderem Maße. Der Teilnehmer sichert seine Daten regelmäßig über die Exportfunktionen der Plattform (§ 11 der AGB) und prüft Ergebnisse, die er für gewerbliche Zwecke verwendet, vor deren Verwendung.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Diese zusätzlichen Bedingungen gelten bis zum Ende der Open-Beta-Phase und, für die Regelungen in §§ 4 bis 8, darüber hinaus für die Dauer der zusätzlichen kostenfreien Nutzung sowie für die aus der Teilnahme entstandenen Rechte und Pflichten.

(2) Der Anbieter kann diese zusätzlichen Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. § 19 der AGB gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist zur Mitteilung zwei Wochen beträgt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg (§ 22 der AGB).

(4) Sollte eine Bestimmung dieser zusätzlichen Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


SafetyTron · Inhaber Benedict Schwing · Hammer Landstraße 48 · 20537 Hamburg
Fassung 1 vom 18.09.2026

Mitgeltende Unterlagen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unverändert weiter; dort finden Sie auch den Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen.

Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung. Anbieterangaben finden Sie im Impressum.

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